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15.10.2019 | News biha | Zurück

Zum 64. Internationalen Hörakustiker-Kongress vom 16.-18.10.2019 / Wenn das Gehör nachlässt... 10 Tipps, worauf man achten sollte

Mainz/Nürnberg - "An" und "Aus" war gestern: Moderne Hörsysteme sind komplexe technische Systeme, richtige Hochleistungscomputer. Die Entwicklung der Hörsysteme ist von hoher Innovationskraft geprägt. Dazu gehören sowohl die Miniaturisierung als auch die vielseitige digitale Technik sowie Anbindung an andere digitale Geräte, die sogenannte Konnektivität.

Die "10 Tipps, worauf man achten sollte, wenn das Gehör nachlässt" sollen Hörgeschädigten Hilfestellung und Orientierung bei der Wahl ihres ersten Hörgeräts geben.

  1. Wenn Sie oder Ihr Umfeld bemerken, dass Sie schlechter hören, warten Sie nicht lange, sondern machen Sie einen Hörtest. Hörakustiker bieten Hörtests in der Regel ohne Termin und kostenfrei an.
  2. Ist eine Hörsystemversorgung notwendig, erhalten Sie bei Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung. Mit dieser können Sie sich bei einem Hörakustiker Ihrer Wahl versorgen lassen. 6.600 Fachbetriebe gibt es bundesweit, auch in Ihrer Nähe. Wichtig ist, dass Sie sich wohlfühlen und dem Spezialisten vertrauen.
  3. Ihr Hörakustiker guckt sich Ihr Ohr genau an, schaut nach Vorerkrankungen oder Auffälligkeiten. Dann ermittelt er die individuellen Kenndaten des Gehörs und erstellt ein Ton- und Sprachaudiogramm. Dabei ist es wichtig, dass Sie ihn darüber informieren, in welchen Situationen Ihnen das Hören besonders schwerfällt - bei Gesprächen in der Gruppe, im Beruf, beim Fernsehen...
  4. Es gibt verschiedene Hörsystem-Varianten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Hinter-dem-Ohr- und Im-Ohr-Geräten. Ihr Hörakustiker berät Sie ausführlich über die jeweiligen Vorteile der unterschiedlichen Hörsysteme und passt sie an Ihr individuelles Hörprofil an.
  5. Ohren sind so individuell wie ein Fingerabdruck. Damit das Hörsystem einwandfrei sitzt, fertigen Hörakustiker individuelle Ohrpassstücke, sogenannte Otoplastiken an.
  6. Ihr Hörakustiker testet mit Ihnen mehrere Hörsysteme, darunter auch mindestens ein aufzahlungsfreies. Da Hören subjektiv unterschiedlich empfunden wird, sollten Sie sich Zeit nehmen, um die Geräte auszuprobieren.
  7. Hörentwöhnte Menschen müssen sich nach einer Hörsystemversorgung oft erst wieder an die Flut an Höreindrücken gewöhnen, ähnlich einem Menschen, der stundenlang in einem dunklen Raum saß und dann ins Sonnenlicht tritt. Konsequentes Tragen unterstützt und verkürzt die Gewöhnungsphase erheblich. In dieser Zeit wird der Hörakustiker Ihre Hörsysteme immer wieder nach Ihren Erfahrungen und Wünschen nachjustieren.
  8. Von Ihrem Hörakustiker erfahren Sie, wie Sie Ihr Gerät am besten pflegen und bedienen. Fragen Sie unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar bleibt, denn nur dann können Sie Ihr Hörsystem und seine Funktionen voll ausschöpfen.
  9. Während der sechsjährigen Versorgungsdauer können Sie sich bei Problemen an Ihren Hörakustiker wenden. Sein Service umfasst u.a. die Reinigung der Ohrpassstücke, Batterie- und Schallschlauchwechsel, Nachbearbeitung und Erneuerung der Otoplastik, das Nachjustieren der Hörsysteme, Reparaturen bis zu einem gewissen Grad sowie Hörberatung und Hörtraining.
  10. Hörakustiker sind auch die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Prävention geht. Sie beraten u.a. zum Thema Gehörschutz und technisches Zubehör. Auch bieten die Hörakustiker eine spezielle Tinnitusberatung an und sie sind wichtiger Part in der interdisziplinären Tinnitusversorgung wie auch der Versorgung von Demenzpatienten.

Experten fürs Hören

Je komplexer die Systeme werden, desto beratungsintensiver ist auch die Versorgung, die in der Regel die 15.000 Hörakustiker in Deutschland vornehmen. Dabei gilt es nicht nur, das individuell passende Hörsystem zu finden; dieses muss insbesondere exakt auf den Hörverlust und die Bedürfnisse des einzelnen Menschen eingestellt werden. Hörakustiker verfügen über umfangreiche medizinische Kenntnisse, technisches Wissen, sehr gute handwerkliche Fertigkeiten und psychologische Fähigkeiten.

Hat ein Hörakustiker mit dem Hörgeschädigten das richtige Hörsystem ausgewählt und entsprechend eingestellt, beginnt ein intensiver Prozess der Rehabilitation. Schließlich müssen sich die Betroffenen erst an die neue Hörsituation gewöhnen. Teilweise muss das Hören regelrecht neu erlernt werden. In dieser Phase ist die intensive Betreuung und Beratung durch den Hörakustiker ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung. Die von den Gesundheitshandwerkern erbrachte Dienstleistung erstreckt sich dabei über den gesamten Versorgungszeitraum von sechs Jahren. Danach hat der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Träger Kassenanspruch auf ein neues Gerät.

Beste Beratung

Dass die Beratungsleistung der Hörakustiker sehr gut ist, hat die bundesweit größte Versichertenbefragung durch die gesetzlichen Krankenkassen bestätigt. So sind ca. 90 Prozent der befragten Versicherten sehr zufrieden bis zufrieden mit ihrer individuellen Hörsystemversorgung, und das unabhängig davon, ob sie sich für ein Hörsystem mit oder ohne private Zuzahlung entschieden haben.

Komplette Versorgung

Übrigens: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bei Schwerhörigen mit ärztlicher Verordnung die komplette Versorgung - es wird lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro fällig. Wünscht der Kunde erweiterte Funktionen für mehr Komfort, Ästhetik oder Bequemlichkeit, kann eine private Zuzahlung erforderlich werden.

Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk
In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Tendenz steigend. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit rund 6.600 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen zuständig. Daneben organisiert er - wenn der gesetzliche Anspruch besteht - die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und steht für Wartung und Reparaturen der Hörsysteme bis zu einem gewissen Grad zur Verfügung.

Darüber hinaus berät er zu Gehörschutz und speziellem technischen Zubehör. Der Hörakustiker verfügt über theoretisches Wissen aus der Akustik, Audiologie, Psychologie und Hörsystemtechnik und über praktische Fertigkeiten zur Audiometrie.

Pressekontakt:
Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha)
Wallstraße 5, 55122 Mainz
Dr. Juliane Schwoch
Tel.: 06131 96560-28
Mail: schwoch@biha.de
www.biha.de